AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des IfzL Institut für zahnärztliche Lachgassedierung
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Der Vertrag mit dem Ifzl – Institut für zahnärztliche Lachgassedierung (Veranstalter) kommt verbindlich zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung des ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars auf dem Postweg, per Fax, oder elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen des Anmeldeformulars.
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Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seines Anmeldeformulars ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
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Eine Anmeldung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für gegenstandslos erklärt werden. Erfolgt die Abmeldung später, dann werden 80% der Schulungsgebühren fällig.
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Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Schulung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Veranstaltung der Schulung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Als Teilnehmer können keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn aus wichtigen Gründen Kursleiter oder Schulungsort gewechselt werden müssen.
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Der Vertrag beginnt und endet am spezifischen Zeitpunkt.
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Zahlungsmodalitäten: Die Teilnamegebühr ist der Schulungsbeschreibung zu entnehmen.
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Die Anmeldung ist erst wirksam, wenn die Schulungsrgebühr zum in der Rechnung angegebenem Datum entrichtet wurde. Die Teilnahmegebühr ist nach Eingang des Bestätigungsschreibens ohne Abzug zum angegebenem Datum fällig, ist die Rechnung vor der Schulung nicht bezahlt, ist die Teilnahme an der Schulung nicht möglich.
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Kann der Teilnehmer nicht an der Schulung teilnehmen, so behält sich der Veranstalter vor dennoch die volle Veranstaltungsgebühr in Rechnung zu stellen.
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Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Schulung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.
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Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Alkoholeinfluss oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Schulung auszuschließen. Vor der Veranstaltung muss der Schulungsleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
Bad Feilnbach, Oktober 2016